KS-Leistungserklärungen.

Seit dem 1. Juli 2013 ist innerhalb der EU für den Handel mit Bauprodukten die Bauproduktenverordnung (BauPVO) einzuhalten.
Als Hersteller erstellen wir für jeden unserer Kalksandsteine eine Leistungserklärung, eine sogenannte Declaration of Performance (DoP). In dieser Leistungserklärung werden u.a. ausführliche Angaben zum Hersteller, zur Überwachungsstelle, zum Verwendungszweck und den Leistungen des Produktes deklariert.

Die DoP-Nummer der Leistungserklärung (z.B. “BAYER-1980009007-2”) finden Sie auf unseren Steinpaketen oder auf dem Lieferschein.

KS-Leistungserklärungen suchen

Hier können Sie anhand der DoP-Nummer oder Teilen der DoP-Nummer die Leistungserklärung suchen: